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AGB International

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma Glaszentrum Weber + Wagener GmbH & Co. KG („Verkäufer“) für alle Leistungen im Rahmen des Auslandsgeschäftes. Stand: Mai 2018

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen – International

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Die auf dieser Website präsentierten Produkte werden Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB nicht angeboten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma Glaszentrum Weber + Wagener GmbH & Co. KG („Verkäufer“) für alle Leistungen im Rahmen des Auslandsgeschäftes. Stand: Mai 2018

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Standardbedingungen für den Verkauf von Exportgütern gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Das Schriftformerfordernis soll es jeder Vertragspartei ermöglichen, die Vereinbarungen leicht beweisen zu können.
(2) Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers wird widersprochen; sie werden dem Verkäufer gegenüber nur wirksam, wenn der Verkäufer diesen Änderungen schriftlich zustimmt. Eine Zustimmung liegt nur vor, wenn der Verkäufer die Abweichung von den AGB kennt oder kennen muss, wobei das Kennenmüssen bei Abweichung von den AGB aufgrund einer Erklärung des Käufers voraussetzt, dass der Käufer die Abweichung seines Angebotes von den AGB als solche bezeichnet (etwa durch den Zusatz „-abweichend von Ihren AGB-“).
(3) Diese Bestimmungen sind Grundlage für jegliches künftiges Einzelkaufgeschäft zwischen Käufer und Verkäufer und sie schließen jedwede andere Vereinbarung aus.
(4) Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen des Verkäufers dürfen vom Verkäufer berichtigt werden, ohne dass er für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.
(5) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kauleuten im Ausland.

 

2. Bestellung und Angebotsunterlagen, Vertraulichkeit

(1) Alle in unseren Katalogen, Verkaufsunterlagen und Kalkulationen sowie im Internet enthaltenen „Angebote“ sind – soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind – stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von uns aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers wirksam, es sei denn wir liefern die bestellte Ware vorbehaltlos aus. Unser Schweigen auf die Bestellung des Kunden begründet allerdings kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Kaufvertrages. Wir können die Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von 14 Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist, abgeben.
Für diese Zeit verzichtet der Käufer auf sein Recht, das Angebot zu widerrufen. Die Bestellung ist als solche unter Einschluss der AGB des Verkäufers zu verstehen, sofern nicht Abweichungen hiervon besonders gekennzeichnet werden (etwa durch den Zusatz„-abweichend von Ihren AGB-“).
(2) Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierungen der Ware entsprechen dem Angebot des Verkäufers (wenn es vom Käufer angenommen wird), wobei die Spezifizierungen insbesondere auch in den ergänzenden Lieferbedingungen und Preislisten zu finden sind. Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(3) Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Besteller die Verantwortung, und der Besteller ist dafür verantwortlich, dem Verkäufer jegliche erforderliche Informationen bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.
(4) Müssen die Waren durch den Verkäufer hergestellt oder sonst wie ver- bzw. bearbeitet werden und hat der Besteller hier eine Spezifizierung vorgelegt, hat der Besteller den Lieferanten von jeglichem Verlust , Schaden, Kosten oder sonstigen Ausgaben des Lieferanten freizuhalten, die dieser zu zahlen hat oder zu zahlen bereit ist, weil sich die vertragliche Ver- oder Bearbeitung der Ware aufgrund der Spezifizierung des Bestellers als Bruch eines Patents, Copyright, Warenzeichen oder sonstigem Schutzrecht eines Dritten herausgestellt hat.
(5) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.

 

3. Kaufpreis

(1) Der Kaufpreis soll der vom Verkäufer genannte Preis sein, oder wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in den aktuellen Preislisten des Verkäufers aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.
(2) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Preisänderungen durch die Lieferanten beziehungsweise Änderung der Lieferanten nötig ist.
(3) Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreislisten angegeben oder soweit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbart, sind alle vom Verkäufer genannten Preise auf der Basis „ex works“ genannt. Soweit der Verkäufer bereit ist, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.
(4) Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, welche der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zahlen muss.

 

4. Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen sind spätestens bei Übergabe der Lieferung oder Leistung fällig. Ist eine Zahlung nach Eingang der Rechnung vorgesehen, so hat der Käufer den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Zugang der Ware zu entrichten, wobei bei Zahlung innerhalb der ersten 10 Tage 1 % Skonto gewährt wird. Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen, Wechsel- und Scheckzahlungen werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.
(2) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen zulässig. Nur in diesem Umfang steht dem Kunden auch ein Zurückbehaltungsrecht zu.
(3) Falls der Käufer einer Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf der Verkäufer, - ohne Aufgabe etwaiger weiterer ihm zustehender Rechte und Ansprüche –, nach seiner Wahl:
 - den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen; oder
 - den Käufer mit Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag belasten, die sich auf 8 Prozentpunkte p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist. Der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

5. Warenlieferung

a. Übergabe, Versand, Verpackung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Warenlieferung in der Weise, dass der Käufer die Ware an den Geschäftsräumen des Verkäufers zu den üblichen Geschäftszeiten entgegennimmt, sobald der Verkäufer den Käufer benachrichtigt hat, dass die Ware zur Abholung bereitsteht, oder, soweit ein anderer Lieferort mit dem Verkäufer vereinbart wurde, durch Anlieferung der Ware an diesen Ort.
(2) Falls eine Lieferung vereinbart wird, ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Transportweg und –mittel der Wahl des Verkäufers überlassen.
(3) Wird der Transport von einem Frachtführer übernommen, geht die Gefahr mit der Ablieferung der Ware an den Frachtführer auf den Käufer über.
(4) Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das größere Maß der Einheit die Verpackungslänge.
(5) Mehrwegverpackungen/Glastransportgestelle werden dem Kunden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe dieser Verpackungseinheiten ist uns vom Kunden innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche 20% des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) als Leihgebühr zu verlangen. Stattdessen kann der Lieferant auch den Zeitwert der Verpackung in Rechnung stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.

b. Ordnungsgemäße Warenlieferung, Lieferfristen
(1) Soweit es um die Lieferung von Massengütern geht, darf der Verkäufer bis zu 3% mehr oder weniger Warenmenge anliefern, ohne seinen Kaufpreis angleichen zu müssen, und es ist vereinbart, dass die derart gelieferte Warenmenge als vertragsgerecht angesehen wird.
(2) Alle Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
(3) Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können wir in angemessenen Umfang in Rechnung stellen.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, vor der Lieferfrist oder einem verbindlichen Termin zu liefern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde informiert uns, sofern dem Verkäufer unbekannte Umstände gegen eine Zumutbarkeit der vorzeitigen Lieferung sprechen.
(5) Eine verbindliche Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Mitteilung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung durch den Kunden.
(6) Wenn der Käufer sich am Fälligkeitstag im Annahmeverzug befindet, muss er dennoch den Kaufpreis zahlen. Der Verkäufer wird in diesen Fällen die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Käufers vornehmen. Auf Wunsch des Käufers wird der Verkäufer die Waren auf Kosten des Käufers versichern.

 

6. Gefahrübergang

Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware soll auf den Käufer wie folgt übergehen:
 - soweit die Ware nicht an den Geschäftsräumen des Verkäufers ausgeliefert wird, im Zeitpunkt der Übergabe oder, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet, in dem Zeitpunkt, in dem der Verkäufer die Übergabe anbietet. Bei Auslieferung der Ware mit Fahrzeugen des Verkäufers gilt die Übergabe der Ware spätestens als erfolgt, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn und auf dem Wagen zur Verfügung steht. Ist die Zufahrt nach vertretbarer Ansicht des Anlieferers nicht befahrbar, gilt die Übergabe dort als erfolgt, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Kunden, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Überschreitet der Abladevorgang eine nach den Umständen des Falles angemessen Zeit, kann eine angemessene Vergütung (Standgeld) verlangt werden. Verlangt der Kunde in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich berechnet. Die Haftung für die Mitwirkung bei diesen Arbeiten ist gem. § 8 beschränkt.
 - soweit die Waren an den Geschäftsräumen des Verkäufers ausgeliefert werden („ex works“, Incoterms 2000) in dem Zeitpunkt, in dem der Verkäufer den Käufer darüber informiert, dass die Ware zur Abholung bereitsteht.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer überträgt das Eigentum an den gelieferten Sachen erst, wenn alle in der Lieferbeziehung zum Kunden erbrachten Leistungen des Verkäufers beglichen sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Sachen vor Zahlung weiterzuverkaufen. Derjenige, der für den Verkäufer den Vertrag unterzeichnet, haftet persönlich dafür, dass dies nicht geschieht. Wird trotzdem weiterverkauft, ist dieses Verhalten als unrechtmäßig zu betrachten.

 

8. Untersuchungs- und Rügepflicht, Frist

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach den einschlägigen Normen auf etwaige Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen, sowohl bezüglich Qualitäts- als auch Quantitätsabweichungen, zu prüfen und diese gegenüber dem Verkäufer zu rügen.
(2) Die Rüge ist – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Verpflichtungen - nur dann rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von 14 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht, falls nicht im Einzelfall eine kürzere Frist angemessen ist. 

9. Haftung und Gewährleistung

(1) Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, er hat hierfür schriftlich und ausdrücklich eine Verantwortung übernommen.
(2) Die bei der Herstellung nicht zu vermeidenden Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Entsprechendes gilt für branchenübliche Maßtoleranzen beim Zuschnitt. Physikalische Eigenschaften der Produkte wie z. B. Interferenzerscheinungen bei Mehrscheiben-Isolierglas, Doppelscheibeneffekt durch barometrische Druckverhältnisse, Kondensation auf den Außenflächen bei Mehrscheiben-Isolierglas, Benetzbarkeit von Isolierglas durch Feuchte, Anisotropien (Irisation) bei Einscheiben- Sicherheitsglas stellen keinen Sachmangel dar.
(3) Unsere Mängelhaftung setzt die Beachtung aller einschlägigen DIN-Normen und Branchen-Richtlinien bei der Verarbeitung unseres Glases voraus. Dazu gehören auch unsere „Anwendungstechnischen Informationen für Einfachglas und SANCO Mehrscheibenisolierglas“, die wir unseren Kunden jederzeit übermitteln. Für Mängel, die auf Nichtbeachtung dieser Vorschriften zurückzuführen sind, haben wir nicht einzustehen.
(4) Veröffentlichte Funktionsdaten entsprechen den jeweils gültigen Normen und den darin festgelegten Messbedingungen.
(5) Ug-Werte wurden nach DIN EN 673 für den senkrechten Einbau ermittelt. Aus physikalischen Grün- den verschlechtert sich der Ug-Wert von Isolierverglasungen bei geneigtem Einbau, in Abhängigkeit vom Neigungswinkel. Ug-Werte für bestimmte Neigungswinkel in der konkreten Einbausituation können wir auf Anfrage nach DIN EN 673 ermitteln.
(6) Stellt der Kunde Mängel der Ware fest, darf er sofern er diesbezüglich Rechte geltend machen möchte – nicht über die Ware verfügen, d. h. sie darf nicht weitergegeben bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Der Kunde ist ferner verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen.
(7)Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für Defekte der Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgeht.
(8) Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller der Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber die Verantwortung. Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen.
(9) Der Verkäufer haftet vertraglich nur im Rahmen der gesetzlich zwingenden Vorschriften und bei Vorsatz nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht weiter. Die Haftung beschränkt sich zum einen auf das bei Vertragsschluss absehbare Haftungsrisiko. Der Verkäufer haftet vertraglich und außervertraglich außerdem maximal für einen Schadensbetrag der nicht höher ist, als die Kaufsumme. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die außervertragliche Haftung des Verkäufers, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen kann. Soweit diese Klausel mit zwingenden gesetzlichen Normen kollidiert, gilt eine Haftungsbeschränkung, die mit der Regelung dieser Klausel soweit wie möglich übereinstimmt, ohne mit zwingenden gesetzlichen Normen zu kollidieren.
(10) Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungs- und Hilfspersonen.
(11) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, sofern nicht gesetzlich zwingende Regelungen längere Verjährungsfristen vorsehen.

 

10. Produkthaftung – Freistellung – Haftpflichtversicherung

(1) Soweit der Kunde für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne von Abs. 1 ist der Kunde auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Kunden – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.

 

11. Weitere Bestimmungen

(1) Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware zu verändern und zu verbessern, ohne den Käufer hiervon vorher informieren zu müssen, soweit Veränderung oder Verbesserung weder Form noch Funktion der Ware nachhaltig belasten oder verschlechtern.
(2) Diese Bedingungen ersetzen alle anderen Vereinbarungen, die die Vertragspartner vorher schriftlich oder mündlich getroffen haben und die mit Unterzeichnung dieser Bedingungen unwirksam werden.
(3) Diese Bedingungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragsparteien keinem Dritten zugänglich gemacht werden.
(4) Jede Vertragspartei kommt für die Kosten der Durchführung dieser Vereinbarung selbst auf.

 

12. Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Der Kunde wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gewonnenen  personenbezogenen Daten gemäß den
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung verarbeiten. Wegen der damit verbundenen Rechte und Pflichten
der betroffenen Personen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
Diese ist abrufbar unter https://wwglas.de/datenschutz.html.

 

13. Erfüllungsort, Rechtswahl; Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz der Verkäufer in 57258 Freudenberg, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Diese Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht unter ausdrücklichem Einschluss des UN-Kaufrechts und beide Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstands am Geschäftssitz des Verkäufers einverstanden.
(3) Der Verkäufer hat das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalen oder internationalem Recht zuständig sein kann.